Sie haben einen deutschen Pass, erhalten aber Ihr Gehalt oder Rente im Ausland oder wohnen außerhalb Deutschlands?

Gehören sie zu dieser Personengruppe – oft als Steuerausländer bezeichnet – dann können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Immobilienfinanzierung in Deutschland erhalten. Die Finanzierungsmöglichkeiten sind oft eingeschränkter als für in Deutschland ansässige Personen.

Wer betroffen ist weiß oft schon um die Schwierigkeit, als Steuerausländer einen Immobilienkredit in Deutschland zu bekommen. Trotz überragender Bonität und hohem Einkommen suchten Sie bereits erfolglos nach einem Kredit oder einer Baufinanzierung bei deutschen Banken. Viele Kreditgeber möchten keine Steuerausländer oder Wohnsitzausländer wegen gesetzlicher Vorgaben, fremdsprachlicher Dokumente, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen etc..

Spezielle Aspekte für internationale Kunden: Wir beraten Sie umfassend zu allen Anforderungen, auch wenn Sie ein ausländisches Einkommen oder Fremdwährungseinkommen beziehen.

beijing skyscrapers

Wir vermitteln seit mehreren Jahren spezialisiert und erfolgreich Immobilienfinanzierungen für Steuerausländer, Grenzgänger, Pendler und bei Arbeitsplatz oder Wohnsitz im Ausland (Wohnsitzausländer, Non-Residents).

Fremdwährungseinkommen und seine Bedeutung für die Kreditvergabe
Wenn Ihr Gehalt, Ihre Rente oder Pension nicht in Euro (€), sondern in einer Fremdwährung ausgezahlt wird, gelten bei deutschen Banken besondere Voraussetzungen für eine Immobilienfinanzierung. Die Kreditvergabe hängt dabei stark von der Herkunftswährung sowie dem Land des Arbeitgebers oder des Wohnsitzes ab. Grundsätzlich lassen sich drei Zonen unterscheiden, die aus bankfachlicher und regulatorischer Sicht unterschiedlich bewertet werden:

EU, EWR und EFTA – bevorzugte Region mit stabiler Rechtssicherheit
Hier vermitteln wir an passende Banken, die Einkommen auch in Fremdwährung akzeptieren, sofern die wirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen stabil sind.

EWR/EFTA:
Schweiz (CHF), Norwegen (NOK), Island (ISK), Liechtenstein

EU-Mitgliedsstaaten mit eigener Währung
Dänemark (DKK), Schweden (SEK), Polen (PLN), Tschechien (CZK), Ungarn (HUF), Bulgarien (BGN), Rumänien (RON), Kroatien (HRK bis 2022), Irland (teilweise GBP), Slowakei (EUR)
Für Kunden, die in einem dieser Länder leben, gilt das sogenannte Wandlungsrecht. Hier ist eine Finanzierung grundsätzlich nur möglich, wenn das Einkommen direkt in Euro bezogen wird. Das bedeutet, dass die Gehaltsabrechnung in Euro erfolgen muss, nicht in der lokalen Währung, selbst wenn diese dann in Euro überwiesen wird. Das Wandlungsrecht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden, da es sich um ein Verbraucherrecht gemäß BGB handelt.
Ausnahme ist ein Wohnsitz in Dänemark und Einkommen in Dänischen Kronen (DKK) – hier ist eine Finanzierung darstellbar bei Banken die akzeptieren, dass die Dänische Krone über den Wechselkursmechanismus II an den Euro gebunden ist, und somit das Wandlungsrecht in der Praxis nicht zum Tragen kommt.

G7/G20-Staaten außerhalb Europas – häufig akzeptierte Partnerländer
Auch Einkommen aus großen Industrienationen wird – abhängig von Bonität, Einkommensnachweis und rechtlicher Absicherung – von vielen Banken geprüft und teilweise akzeptiert. Hier spielt die Verlässlichkeit der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle.

Nordamerika: USA (USD), Kanada (CAD), Mexiko (MXN)
Südamerika: Brasilien (BRL), Argentinien (ARS), Peru (PEN)
Asien-Pazifik: Australien (AUD), Neuseeland (NZD), Südkorea (KRW), Japan (JPY)
Nahost: Israel (ILS), Vereinigte Arabische Emirate (AED), Katar (QAR), Kuwait (KWD), Saudi-Arabien (SAR)

Besonderheit:
US-Soldaten mit Stationierung in Deutschland oder Europa zählen in vielen Fällen zu einer bevorzugten Zielgruppe mit gesonderten Bewertungskriterien.

Sonstige Drittstaaten – Finanzierung möglich, individuelle Prüfung, oft mit erhöhtem Aufwand
Einkommen aus weniger regulierten Ländern oder Staaten mit instabileren politischen oder wirtschaftlichen Bedingungen wird nur in Einzelfällen akzeptiert – häufig mit strengeren Anforderungen an Bonitätsnachweise, Übersetzungen und Sicherheiten.

Osteuropa und Kaukasus: Georgien (GEL), Ukraine (UAH)
Asien: China (CNY / RMB), Hongkong (HKD), Taiwan (TWD), Malaysia (MYR), Singapur (SGD)
Lateinamerika & Zentralamerika: Nicaragua (NIO), Panama (PAB)
Balkan & Südosteuropa: Albanien (ALL), Serbien (RSD)

Wenn Sie also ein Einkommen in einer Fremdwährung beziehen, prüfen wir vorab individuell, ob und wie eine Finanzierung möglich ist – und mit welchen Banken. Unsere langjährige Erfahrung mit internationalen Kunden ermöglicht es uns, auch bei komplexeren Konstellationen Lösungen zu finden.

Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihre Persönliche Beratung & Finanzierungscheck